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Notbetreuung

Ab Montag, 16.03.2020, soll landesweit an Kitas und Schulen eine Notbetreuung grundsätzlich vorgehalten werden. Dabei sollen an jeder Schule höchstens 15 Kinder in Gruppen zu 5 Kindern von 08.00 bis 16.00 Uhr in jeweils eigenen Gruppenräumen betreut werden.

Eine Notbetreuung kommt nur für ganz wenige Kinder in Betracht, deren Erziehungsberechtigte in einem „systemkritischen Beruf“ arbeiten und deren berufliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur dringend erforderlich ist (z.B. Mitarbeiter in medizinischen Berufen, in der Altenpflege, in „Blaulichtberufen“ wie z.B. Justiz, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehre, kritische Infrastrukturen) sowie berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. Innerhalb von drei Tagen müssen die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen. Der Transport zur Schule, sowiedie Versorgung mit ausreichend Essen und Trinken, ist durch die Erziehungsberechtigten sicherzustellen.

Hier das Schreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur:  Hinweispapier zur Notbetreuung

Für die Notbetreuung am Montag, 16.03.2020, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die Schule:

 

Für die Notbetreuung ab Dienstag, 17.03.2020, muss ein Antrag über das Antragsformular gestellt werden: Antragsformular Notbetreuung.pdf

Falls Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden es bis zum 16.03.2020, 15.00 Uhr entweder

 

Der Antrag ist möglichst bis Montag, 16.03.2020, bis 15.00 Uhr bei der Schule einzureichen, die die Anmeldungen dann an den Landkreis Saarlouis weiterleitet, der über den Antrag entscheidet.