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April 2024
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Inklusion und Integration

Jedem Kind soll eine individualisierte Bildung zugute kommen.

 

Individualisierte Bildung bedeutet „die grundlegende Ausrichtung der Schule auf die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und deren individuelle Förderung“.

 

In der konkreten Umsetzung beinhaltet dies für uns und unsere Schülerinnen und Schüler …

  • … eine enge Kooperation zwischen Regel- und Förderschullehrkräften.
  • … eine Eingangsdiagnostik zu Beginn des 5. Schuljahres in den Fächern Deutsch und Mathematik.
  • … die Erstellung individueller Förderpläne.
  • … in begründeten Einzelfällen die Gewährung eines individuellen Nachteilsausgleichs.
  • … eine im Sinne der Inklusionsverordnung differenzierte Unterrichtsgestaltung mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus, nicht nur in den Kernfächern.
  • … die Erstellung und Bearbeitung differenzierter Leistungsnachweise mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus, nicht nur in den Kernfächern.

 

Folgende Schülergruppen können eine besondere pädagogische Förderung erhalten:

  • Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen in den Bereichen Lesen und Rechtschreiben können durch regelmäßige Lerneinheiten oder das Projekt „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS) ihre individuellen Fähigkeiten verbessern.
  • Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund können eine zusätzliche Sprachförderung „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) durch speziell ausgebildete Lehrkräfte erhalten.
  • Im Rahmen der Querdenkertage beleuchten Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen ausgewählte Lerninhalte unter verschiedenen fachlichen Gesichtspunkten und es werden über die Wissensaneignung hinaus analytisches Denken, Transferleistungen und Evaluationsprozesse angeregt.